Kinderreisepass & Ausweis für Babys & (Klein-)Kinder

Früher konnten Eltern kleine Kinder mit auf den eigenen Reisepass eintragen lassen. Das geht seit 2012 nicht mehr. Auch Säuglinge und Kleinkinder brauchen seitdem auf Auslandsreisen ein eigenes, gültiges Reisedokument. Wenn ihr also vorhabt, mit euren kleinen und großen Kindern in den Urlaub nach Italien zu fliegen oder Oma und Opa in Österreich zu besuchen, dann besorgt euch rechtzeitig den richtigen Ausweis.

Außerdem seid ihr mit einem gültigen Ausweisdokument für euer Baby/Kind (auch in Deutschland!) immer auf der sicheren Seite – zum Beispiel bei einer Verkehrskontrolle, einem Unfall oder einem Krankenhausaufenthalt.

Habt ihr nämlich keinen gültigen Ausweis, kann das für Ärger bei der Einreise oder auch schon beim Abflug sorgen – womöglich fällt der ganze Familienurlaub ins Wasser. Damit das nicht passiert, haben wir für euch alle wichtigen Infos rund um die Themen Kinderreisepass und Ausweis für Babys zusammengestellt.

 

Inhaltsverzeichnis

Kinderreisepass, Personalausweis & elektronischer Reisepass: Wann & wo braucht ihr welches Dokument?

Den alten Kinderausweis, den ihr vielleicht selbst früher stolz auf Reisen vorgezeigt oder eventuell noch für eure Großen beantragt habt, gibt es nicht mehr. Er wird weder weiterhin neu ausgestellt noch verlängert. Das hat für einige Verwirrung gesorgt und nicht wenige Eltern fragen sich von der anstehenden Reise, welches Ausweisdokument der Nachwuchs benötigt und in welchen Ländern der Kinderreisepass bis zu welchem Alter gilt.

Dabei ist die Sache relativ einfach: Zur Wahl für euer Baby, Kleinkind, Schulkind oder Teenager stehen (je nach Alter und Reiseziel) ein Kinderreisepass, ein Personalausweis, ein elektronischer Reisepass/ePass und je nach Situation auch ein vorläufiger Reisepass.

Achtung: Einen Kinderreisepass ab 12 gibt es nicht. Ab diesem Alter braucht das Kind einen Reisepass oder Personalausweis.

Was passiert eigentlich ohne Kinderreisepass?

Kann man, wenn der Kinderreisepass abgelaufen ist, trotzdem fliegen bzw. verreisen? Die Antwort ist einfach: Nein, riskiert es einfach nicht! Sobald ihr ohne gültigen Kinderreisepass erwischt werdet, wird euch im Zweifelsfall die Mitnahme im Flugzeug verweigert und ihr könnt nicht einreisen/weiterreisen. In diesem Fall müssten Ersatzdokumente ausgestellt werden. Das kostet Zeit, Geld und Nerven.

Kinderreisepass für Babys & Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr

Der Kinderreisepass ist in vielen Ländern gültig. Er ist einfach zu beantragen und wird sofort ausgestellt und ausgehändigt. Zudem ist der Reisepass für Babys bis zum vollendeten 12. Lebensjahr relativ preiswert. Allerdings gilt er nur für 1 Jahr. Bis zum 12. Lebensjahr kann für Kind und Baby der Kinderreisepass verlängert werden.

Der Kinderreisepass enthält keinen elektronischen Chip, daher wird er in manchen Ländern nicht anerkannt. In der EU und auch in der Türkei kann euer Kind unter 12 Jahren aber mit dem Kinderreisepass einreisen. Am besten informiert ihr euch vor der Reise beim Auswärtigen Amt oder auf der Website eures gewählten Urlaubslandes über die genauen (aktuellen) Einreisebedingungen.

Eigentlich erst ab 16 Jahren: Personalausweis

Ein Personalausweis ist eigentlich erst für Personen ab 16 Jahren gedacht. Er kann auf Antrag aber auch für Kinder ab dem Säuglingsalter ausgestellt werden.

Denn ab einem Alter von 12 Jahren benötigen Kinder abhängig vom Reiseziel einen Personalausweis oder einen Reisepass – der Kinderreisepass mit dem vollendeten 12. Lebensjahr ist nicht mehr gültig und kann somit auch nicht mehr verlängert werden. Möchtet ihr für euren Nachwuchs unter 12 Jahren ein Reisedokument beantragen, das im Gegensatz zum Kinderreisepass mehrere Jahre gültig ist, kann je nach Reiseziel ein regulärer Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

In der EU und in den Ländern des Schengener Abkommens können Kinder damit verreisen, genauso wie Erwachsene. Der Personalausweis ist teurer als der Kinderreisepass und in weniger Ländern gültig. Er bleibt sechs Jahre lang gültig und kann nicht verlängert werden. Es dauert nach der Antragstellung meistens mehrere Wochen, bis ihr den Personalausweis abholen könnt. Daher ist der Personalausweis für Kinder in den meisten Fällen eine ungünstigere Wahl als der Kinderreisepass.

Elektronischer Reisepass mit Chip

Bei der Einreise in einige Länder, zum Beispiel in die USA, wird auch für Kinder ein elektronischer Reisepass, kurz ePass, verlangt. Ein solcher elektronischer Reisepass ist etwas teurer als ein Personalausweis. Er ist für Kinder und Jugendliche sechs Jahre lang gültig und kann nicht verlängert werden. Dafür ist er universell gültig. Wenn ihr eine Reise in Länder vorhabt, in denen auch für Kinder ein ePass verlangt wird, werdet ihr um den elektronischen Reisepass für euer Kind nicht herumkommen.

Vorläufiger Reisepass

Falls es zeitlich richtig knapp wird, kann ein vorläufiger Kinderreisepass die Lösung sein. Ein vorläufiger Kinderreisepass enthält keinen Chip, er ist daher nicht in allen Ländern gültig. Zudem kann das Bürgeramt einen Nachweis darüber verlangen, warum ihr den vorläufigen Reisepass so schnell braucht.

Das können zum Beispiel die Buchungsunterlagen oder die Flugtickets sein. Dafür bekommt ihr den vorläufigen Reisepass direkt ausgehändigt. Für den vorläufigen Reisepass braucht ihr – wie für die anderen Ausweisdokumente auch – ein biometrisches Passbild.

Kinderreisepass (für Babys) beantragen – was ihr beachten müsst

Wenn ihr vorhabt, für euer Kleinkind oder Baby einen Kinderreisepass zu beantragen, müsst ihr ein paar Formalitäten beachten:

  • Das Kind muss sowohl bei der Beantragung als auch bei Änderung oder Verlängerung des Kinderreisepasses immer mit dabei sein.
  • Den Antrag muss einer der Sorgeberechtigten stellen. Mindestens einer von den Eltern muss also mit dem Kind das Bürgerbüro aufsuchen.
  • Den Kinderreisepass online zu beantragen, ist nicht möglich. Aber ihr könnt in vielen Städten wie Berlin, München, Hamburg oder Köln online einen Termin für die Beantragung des Kinderreisepasses vereinbaren.
  • Außerdem braucht ihr die Geburtsurkunde sowie den alten Kinderreisepass, falls vorhanden. Der wird dann entweder eingezogen oder ungültig gemacht.
  • Ist nur ein Elternteil erziehungsberechtigt, muss sie einen Nachweis über das alleinige Sorgerecht, außerdem ihren Personalausweis oder Reisepass vorlegen, wenn sie für ihr Kind oder Baby einen Kinderreisepass erhalten will.
  • Sind zwei Personen erziehungsberechtigt, reicht es, wenn eine davon mit dem Kind kommt. Sie muss dann ebenfalls ihren Reisepass oder Personalausweis mitbringen, außerdem vom anderen Elternteil die Vollmacht für den Kinderreisepass sowie eine Kopie des Ausweises des anderen Elternteils.
  • Zudem braucht ihr ein aktuelles, biometrisches Passfoto des Kindes. Das Foto darf nicht älter als drei Monate sein.
  • Falls der alte Kinderreisepass verloren gegangen ist, braucht ihr noch die Verlustanzeige. Ist der alte Kinderreisepass gestohlen worden, braucht ihr die Bescheinigung der Polizei über den Diebstahl.

Viele Städte und Gemeinden bieten auf ihrer Website Vordrucke, zum Beispiel für die Einverständniserklärung, in ihrem Downloadbereich an. Am besten erkundigt ihr euch vorher, ob ihr einen Termin ausmachen müsst oder ob ihr einfach ohne Termin kommen könnt.

In vielen Gemeinden wird der Kinderreisepass dann direkt vor Ort ausgestellt, in anderen kann es schon einmal ein paar Tage dauern, bis ihr ihn abholen könnt. Am besten erkundigt ihr euch vorab, damit die Reise nicht ins Wasser fällt.

Foto für den Kinderreisepass

Das Foto für den Kinderreisepass muss den für Ausweisfotos üblichen Bedingungen genügen:

  • Fotos für den Kinderreisepass müssen von guter Qualität sein (am besten 600 dpi) und ein Format von 3,5 cm (Breite) mal 4,5 cm (Höhe) haben.
  • Das Foto darf keinen Farbstich haben. Es muss auf hochwertigem Fotopapier ausgedruckt sein. Es darf keine Knicke oder Flecken haben.
  • Es darf auf dem Foto keine weitere Person zu sehen sein, auch Gegenstände auf dem Bild sind verboten.
  • Ein heller, kontrastarmer, am besten weißer Hintergrund ist gewünscht. Wir haben die Fotos für unseren damals 1-Jährigen bei DM machen lassen – hat super funktioniert. Oder aber ihr sucht einen Fotografen auf, der euren Nachwuchs ablichtet. Kleine Babys legt ihr am besten auf ein weißes Handtuch oder Laken und versucht euer Glück :).
  • Das Foto muss scharf sein und das Gesicht sollte gut ohne Schatten ausgeleuchtet sein.
  • Das Kind darf keine Kopfbedeckung tragen und muss frontal in die Kamera sehen.
  • Der Gesichtsausdruck soll neutral sein, die Augen offen, so dass die Augenfarbe erkennbar ist, der Mund geschlossen.
  • Für Kinder über 10 Jahren gilt – wie für Erwachsene – , dass die Gesichtshöhe 70 bis 80 % des Fotos einnehmen muss. Bei Kindern bis 10 Jahren sind es 50 bis 80 %. Beim Foto für den Baby Reisepass (Kinder bis 6 Jahren) werden auch der Gesichtsausdruck und die Zentrierung im Bild nicht so streng gehandhabt.
  • Möchtet ihr das Foto im Kinderreisepass erneuern, weil aus dem süßen 3 Monaten alten Baby mit Babyspeck ein athletischer 1-Jähriger geworden ist, dann prüft beim Kinderreisepass, wie lange er noch gültig ist. Falls er noch nicht abgelaufen ist, könnt ihr ihn unkompliziert verlängern und gleichzeitig mit einem neuen Foto eures Kindes aktualisieren lassen.

Wie lange ist ein Kinderreisepass gültig?

Im Jahr 2021 ist beim Kinderreisepass die Dauer der Gültigkeit herabgesetzt worden. Die Gültigkeit eines Kinderreisepass vor 2021 betrug 6 Jahre, maximal bis zum 12. Lebensjahr. Seit dem 1. Januar 2021 hat der Kinderreisepass lediglich eine Gültigkeit von einem Jahr.

Kinderreisepässe können aber recht unkompliziert verlängert werden. Ältere Kinderreisepässe behalten ihre ursprüngliche Gültigkeit. Es kann also unter Umständen passieren, dass ein älterer Kinderreisepass länger gültig ist als ein neuerer. Aber Achtung: Das Bild im Kinderreisepass muss so aktuell sein, dass euer Kind darauf noch zu erkennen ist. Sonst muss wohl oder übel ein neuer Kinderreisepass mit aktuellem Foto her.

Kinderreisepass verlängern: So einfach geht’s

Den Kinderreisepass zu verlängern, ist relativ unkompliziert. Wieder muss ein Elternteil beziehungsweise Sorgeberechtigter mit dem Kind den Antrag stellen. Die Geburtsurkunde ist hier nicht nötig, allerdings muss der alte Kinderreisepass mitgebracht werden.

Von beiden Elternteilen muss eine Einverständniserklärung vorliegen – wieder gilt: Ist nur einer erziehungsberechtigt, braucht er einen Nachweis über sein alleiniges Sorgerecht. Stellt nur einer von zwei erziehungsberechtigten Elternteilen den Antrag, muss vom anderen die Einverständniserklärung für den Kinderreisepass und eine Ausweiskopie vorliegen. Außerdem braucht ihr noch ein aktuelles Passfoto für den Kinderreisepass.

Soll der Kinderreisepass geändert werden, zum Beispiel, weil ihr das Foto im Kinderreisepass aktualisieren wollt, läuft die Sache ganz analog.
Achtung: Der Kinderreisepass kann nur verlängert werden, so lange er noch gültig ist. Wenn der Kinderreisepass abgelaufen ist, müsst ihr einen neuen beantragen.

Was kostet ein Kinderreisepass?

Für die Neuausstellung eines Kinderreisepasses werden im Moment (Anfang 2023) 13 Euro berechnet, für die Verlängerung des Kinderreisepasses sind Kosten von 6 Euro zu erwarten.

Ein Personalausweis kostet für Kinder 22,80 Euro, teilweise werden Zuschläge erhoben. Ein vorläufiger Personalausweis kostet 10 Euro. Der elektronische Reisepass kostet für Kinder 37,50 Euro, im Expressverfahren 69,50 Euro.

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